Die SPD-Fraktion legt folgende Anfrage zur Beantwortung in der nächsten Stadtverordnetenversammlung vor:
Diverse Beauftragungen (Lieferungen/Dienstleistungen) der Stadt wurden mehrfach von der SPD-Fraktion konstruktiv/kritisch hinterfragt. Gemäß dem Runderlass der Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 01.11.2008 ist die Vergabefreigrenze (siehe Abschnitt 2) auf 20 000 € je Auftrag festgesetzt (Referenz: § 3 Nr. 4, p VOL/A).
Im gleichen Abschnitt des Erlasses wird aber auch verlangt, dass „die Nachweise über die Vergabegeschäfte in regelmäßigen Abständen durch eine von der Vergabestelle unabhängigen Stelle kontrolliert werden müssen und die entsprechende Kontrolle dokumentiert werden muss…“.




