Grundstück am Dorfgemeinschaftshaus im Mammolshain

Veröffentlicht am 25.09.2001 in Presse

Übergehung der Ortsbeiratsinteressen: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushaltsplan durch den Haupt- und Finanzausschuß

Als Mitglied des Ortsberats Mammolshain muß ich (Ingrid Reimer) mit feststellen, dass Herr Bürgermeister Fricke wieder einmal den Ortsbeirat nicht rechtzeitig informiert hat.

Dabei geht es um einen für Mammolshain so wichtigen Vorgang, wie die Aufhebung des Sperrvermerks im Haushaltsplan - der einem Verkauf des Grundstücks am Dorfgemeinschaftshaus vorausgeht. Wenigstens vor der Behandlung dieser Aufhebung im Haupt- und Finanzausschuß (HFA) hätte der Ortsbeirat in Kenntnis gesetzt bzw. informiert werden müssen. Auch dem eiligst noch vom Ortsbeirat eingebrachte Antrag, den entsprechenden Tagesordnungspunkt in der Sitzung des HFA von der Tagesordnung abzusetzen, wurde vom Bürgermeister Fricke nicht entsprochen. Auch bereits bei der Vorlage des Nachtragshaushalts 2001 wurde der Ortsbeirat übergangen bzw. nicht informiert, obwohl die Änderung einer Haushaltsstelle eindeutig den Stadtteil betraf.

Dieses Versäumnis kann keinesfalls mit einem Versehen entschuldigt werden, sondern ist eine grobe Mißachtung der Rechte des Ortsbeirates bzw. seiner Mitglieder. Denn die Hessische Gemeindeordnung sagt klar und deutlich im Paragraf § 82 Abs. 3, „Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden.“
Wenn der Ortsbeirat bei wichtigen Angelegenheiten nicht mehr gehört wird und Ortsbeiratsmitglieder bei entsprechenden Anfragen an den Magistrat von Bürgermeister Fricke als der Bürgermeister aller Ortsteile auf das Bürgertelefon verwiesen werden, stellt sich die Frage über den Sinn und Zweck der Ortsbeiräte.

Zur Zeit wenigstens gilt immer noch die Hessische Gemeindeordnung, auch wenn der Bürgermeister dies wohl nicht ausreichend zur Kenntnis nimmt.

 

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