Stadtbildprägende Bebauung bewahren und sichern

Veröffentlicht am 14.06.2016 in Presse

Aus Sicht der SPD Fraktion im Königsteiner Stadtparlament besteht dringender Handlungsbedarf, um die Innenbereiche der Kernstadt und der Ortsteile gegen unverhältnismäßige bauliche Verdichtung zu schützen. Hintergrund ist die Aufhebung alter Bebauungspläne durch ein Urteil des VGH Kassel und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Durch die Aufhebung sogenannter fehlerhafter Bausatzungen sei nun: „Tür und Tor geöffnet für Bauspekulanten, ohne Rücksicht auf die städtebaulichen Auswirkungen", meint Thomas Villmer, Fraktionsvorsitzender der SPD Königstein.

Die SPD beantragt deshalb im Planungs-und Bauausschuss am 15.06.: "Zum Schutz der jeweiligen typischen Ortsbilder Bausatzungen zu erstellen. Dies ist unerlässlich, um sogenannte „Monsterbauten" zu verhindern und zunehmende Verdichtung im Innenstadtbereich und den Ortskernen städtebaulich zu regeln."

Die aktuelle Situation nach § 34 BauGB stellt keine Sicherheit dar, weil diese u.a. das „Gebot der Rücksichtnahme § 34 Abs. 1 BauGB“ und die „zunehmende Verkehrsbelastung“ nicht regeln kann. Ohne klare Regelung in den Bausatzungen kann das Königsteiner Stadtbild dauerhaft jedoch nicht mehr geschützt bzw. bewahrt werden.

 

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