Anfrage: Erneuerung der Straßenbeläge: Berechnung der Anliegerbeiträge

Veröffentlicht am 13.03.2011 in Anträge

Der SPD-Stadtverordnete Stefan Kilb legt folgende Anfrage zur Beantwortung in der nächsten Stadtverordnetenversammlung vor:

In der Vergangenheit und in naher Zukunft werden immer wieder Straßenbeläge grundhaft erneuert. Hierfür müssen unsere Bürger nach Satzung der Stadt Anliegerbeiträge entrichten.

Zum Prozess der Festsetzung zu Anliegerbeiträge möchten man bitte folgende Anfragen beantworten:

1) Grundsätzlich wird bei einer grundhaften Straßenerneuerung ebenfalls der Kanal mit saniert. Wer ist für die Baukostenschätzung für die grundhafte Erneuerung der Straßen zuständig?

2) Auf Grundlage von Massenermittlungen sollte das Leistungsverzeichnis für die Baumaßnahme erstellt werden. Wie wird sichergestellt, dass das Leistungsverzeichnis für die grundhafte Erneuerung der Straßen nicht zu unerwarteten Nachträgen führt?

3) Grundsätzlich werden die Kanalarbeiten und die Straßenerneuerungsarbeiten von einer Baufirma ausgeführt. Werden die Teilleistungen für den Straßenbau und die Kanalbauarbeiten gesondert ausgeschrieben und abgerechnet?

4) Wer überwacht die Bauleistungen der Straßenbaumaßnahme und prüft die Schlussrechnung der ausführenden Baufirma?

Für eine schriftliche Beantwortung der Anfrage wären wir dankbar.

 

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