Brief an Banzer wegen Neubau einer Tennisanlage

Veröffentlicht am 19.01.2003 in Presse

Verstoß gegen § 25 HGO

Sehr geehrter Herr Landrat Banzer,

am 12. Dezember 2002 beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein unter TOP III 11. den Neubau einer Tennisanlage sowie den Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Tennisclub Königstein e.V.

Nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes durch den Stadtverordnetenvorsteher, Herrn Ulrich Gruber, erklärte sich der Stadtverordnete Peter-Paul Schmidt-Fischer im Sinne des § 25 HGO für befangen und verlies den Sitzungsraum. Herr Schmidt-Fischer gehört dem Vorstand des Tennisclub Königstein e.V. als Beisitzer an. Nach § 20 der Satzung dieses Vereins wird der Verein nach außen durch den Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter in Verbindung mit je einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Herr Schmidt-Fischer ist daher ein gesetzlicher Vertreter im Sinne von § 25 Absatz 1 Ziffer 3 HGO.
Unserer Ansicht nach liegt ein Verstoß gegen § 25 Absatz 1 Ziffer 3 HGO vor. Zwar nahm Herr Schmidt-Fischer weder an der Beratung der Stadtverordnetenversammlung noch an der anschließenden Beschlussfassung teil, dennoch hat er in unzulässiger Weise in der genannten Angelegenheit sowohl beratend als auch entscheidend mitgewirkt, so dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im Sinne des § 25 Absatz 6 HGO unwirksam ist.

Herr Schmidt-Fischer nahm zu diesem Tagesordnungspunkt am 5. Dezember 2002 als Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses an der Beratung und an der Abstimmung des Ausschusses teil. Seine Teilnahme ist in der Sitzungsniederschrift festgehalten.

Aus unserer Sicht ist auch die Teilnahme an der die Beschlussfassung vorbereitenden Ausschusssitzung eine Mitwirkung im Sinne des Gesetzes. Diese Ansicht wird sowohl von der Kommentierung der HGO (Unger, § 25 Rz. 94) geteilt, als auch durch die Rechtssprechung (OVG Münster NVwZ 1984, 667 ff.) bestätigt. Es würde auch keinen Sinn machen, wenn der Gesetzgeber die Mitwirkung an der Ausschusssitzung für zulässig erachten würde, die Mitwirkung an der Stadtverordnetensitzung jedoch nicht. In diesem Fall wären kaum fassbare Kausalitätsdiskussionen vorprogrammiert und die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung hätte regelmäßig den Beigeschmack einer Gesetzesverletzung.

Durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12. Dezember 2002 wird der Tennisclub Königstein e.V. Pächter einer neuen Tennisanlage. Nach der Kommentierung zur HGO (Unger, § 25 Rz. 42) „... greift das Mitwirkungsverbot ein, wenn der Entscheidungsträger eine juristische Person vertritt, die durch die Entscheidung einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil erwarten kann. Bei einer Vertretung kraft Gesetzes gilt dies bei jeglicher Entscheidung, die die Interessen des Vertretenen berührt“.

Da dem Verein der Spielbetrieb auf einer neuen, modernen Tennisanlage ohne unmittelbare Nachbarschaft (Stichwort: Nachbarschaftsklagen) ermöglicht wird, wirkt sich der Beschluss für den Verein wirtschaftlich aber auch rechtlich vorteilhaft aus. Eine Interessenkollision ist daher im Bereich des Möglichen.

Weder der Bürgermeister, Herr Fricke, noch der Magistrat haben innerhalb der hierfür nach den §§ 63, 74 HGO vorgesehenen Fristen den Beschlüssen widersprochen und sie beanstandet.

Daher wenden wir uns an Sie als Aufsichtsbehörde, mit der Bitte um Prüfung des Vorgangs. Sollten Sie sich unserer Ansicht anschließen, dass die zu TOP III 11. von der Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2002 gefassten Beschlüsse das Recht verletzen, bitten wir Sie um die Einleitung der erforderlichen Schritte.

Insbesondere bitten wir Sie - sofern Sie eine Rechtsverletzung nicht von vorne herein ausschließen können - um eine einstweiligen Anordnung gegenüber der Stadt Königstein, da der Abschluss des Pachtvertrages möglicherweise unmittelbar bevorsteht.

Eine Überprüfung des Vorgangs erscheint uns deswegen dringend für geboten, weil der Pachtvertrag mit dem Tennisclub Königstein e. V. in der Königsteiner Bevölkerung sehr kontrovers diskutiert wird und - wie auch das Abstimmungsergebnis zeigt - bei vielen Königsteiner Bürgern auf Ablehnung stößt. Darum scheint es uns in diesem Falle um so wichtiger, dass ein solcher Vertrag auf rechtlich einwandfreien Füßen steht, bzw. keinesfalls den Ruf genießt, mit unzulässigen Mitteln erreicht worden zu sein.

Für eine kurzfristige Stellungnahme wären wir Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Barz
Vorsitzender der SPD-Fraktion

 

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