Petition zum Bad Sodener Sendemast abgelehnt

Veröffentlicht am 30.11.2009 in Presse

Die Petition zum Abbau des Bad Sodener Mobifunkmastes ist abgelehnt. „Eine Niederlage mit Streicheleinlage“ so interpretieren die Königsteiner Sozialdemokraten das abschlägige Ergebnis der Petition, das im Oktober vom Hessischen Landtag beschlossen wurde und nun vorliegt.

Noch bei dem am 31. August durchgeführten Ortstermin bestand eine leise Hoffnung, dass die im Mai 2008 eingereichte Petition mit der Forderung nach Abbau des Mobilfunkmastes an der Sodener Straße auf Neuenhainer Gemarkung zusammen mit über 600 Unterschriften Erfolg haben könnte.

„Diese Hoffnung müssen wir nun begraben, denn der Hessische Landtag beurteilt die der Firma O2 erteilte Baugenehmigung zur Aufstellung des Mobilfunkmastes als rechtmäßig und schließt auch schädliche Umwelteinwirkungen aus. Die auf Seiten der Anwohner und Unterzeichner vor allem maßgeblichen gesundheitlichen Befürchtungen seien zwar aus Sicht des Landtages ein menschlich verständlicher Gesichtspunkt, der jedoch nicht mit Aussicht auf Erfolg im vorliegenden Verfahren geltend gemacht werden kann“, bedauert die Vorsitzende der SPD, Gabriele Klempert, den Ausgang der Petition.

Bedeutungsvoll erscheint auch folgende Aussage in dem Schreiben zur Ablehnung der Petition: „Der Berichterstatter dieser Petition hatte beim Ortstermin die optische Beeinträchtigung der Umgebung durch den Sendemast feststellen können. Der Hessische Landtag hat deshalb als besondere Maßgabe beschlossen, dass es wünschenswert gewesen wäre, wenn die Stadt Bad Soden ihre Planung mit der Stadt Königstein, vor allem wegen der optischen Wirkung des Sendemastes, vorher abgestimmt hätte“.

„Eine solche Maßgabe ist völlig wirkungslos, da gar keine rechtliche Handhabe besteht, die Firma O2 zur Verlegung des Sendemastes an einen alternativen Standort zu verpflichten, weil diese eine rechtskräftige Baugenehmigung erhalten hat", kommentiert der stellvertretende Vorsitzende Marco Abbé den Ablehnungsbescheid. „Die Rechtslage ist, was die festgestellte optische Beeinträchtigung betrifft, äußerst unbefriedigend. Zwar enthält die Hessische Bauordnung ein Verbot, das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild durch bauliche Anlagen zu verunstalten, aber baurechtlich zulässige Anlagen können hierdurch trotzdem nicht verhindert werden. Das heißt, diese Regelung hätte man genauso gut sparen können.“ ergänzt Abbé mit kritischem Blick auf den Gesetzgeber an dieser Stelle.

Die einzige und letzte Möglichkeit besteht jetzt darin, dass die Stadt Bad Soden zusammen mit der Stadt Königstein noch einmal Kontakt zu der Firma O2 aufnimmt, um mit dieser nach einem alternativen - gleich geeigneten - Standort zu suchen. Wer dann die mit einer Verlegung des Sendemastes einhergehenden Kosten zu tragen hätte, ist Verhandlungssache.

 

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