Die SPD freut sich über jedes ehrenamtliche Engagement. Das gilt auch für das Engagement des Bundes der katholischen Jugend (BDKG), die am vergangenen Wochenende mit großem Einsatz und erfolgreich eine Säuberung der Mauern auf der Falkensteiner Burgruine durchführten. Stark verwundert ist die SPD Königstein allerdings über den Zeitpunkt dieser Aktion.
Nach den Vorgaben des Hessischen Naturschutzgesetzes sind solche Maßnahmen lediglich erlaubt, soweit die Vögel in ihrer Brutzeit, die in der Regel zwischen Mitte März und Ende August liegt, nicht gestört werden. Offen bleibt, ob dies den jungen Leuten bekannt war, oder ob es an einer entsprechenden Beratung fehlte.
Anders als in der Presse zu lesen war, wurden auf der Burg Falkenstein auch nicht nur Moose innerhalb der Burg entfernt, sondern große Mengen von Efeu und Gestrüpp sowie kleinere Bäume beseitigt, die das alte Mauerwerk zu sprengen drohen.
Sollte von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde beim Hochtaunuskreis eine Befreiung von den aus guten Gründen bestehenden gesetzlichen Bestimmungen gewährt worden sein, so darf ernsthaft bezweifelt werden, dass die Voraussetzungen für eine solche Befreiung gegeben waren. Landrat Ulrich Krebs und Bürgermeister Helm, die diese ohne Zweifel sinnvolle Aktion unterstützten, sollten eigentlich wissen, was erlaubt ist und was nicht. An rechtliche Vorgaben haben sich alle Bürger und Vereine zu halten. Gleiches gilt auch für Landräte und Bürgermeister.